Hinweis Infektionsschutzgesetz
Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 24.11.21 gelten die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Ihrem Zahnarztbesuch:
- Zahnärztliche Behandlung weiter unabhängig von 3G
Als Patient / Patientin benötigen Sie weiterhin keinen Impf-, Genesen- oder Test-Nachweis, um zahnmedizinisch behandelt zu werden. Zur Einschätzung der Gefährdungslage dürfen wir Sie jedoch nach Ihrem Impf- und Teststatus fragen und ihn dokumentieren. - Bitte tragen Sie zu Ihrem und unserem Schutz einen Mund-Nasen-Schutz – am besten eine FFP2-Maske. Bei grippeähnlichen Symptomen informieren Sie uns bitte vor Ihrem Besuch.
- 3G-Nachweis für Begleitpersonen
Begleitpersonen (Eltern, Freunde) dürfen die Praxis nur mit einem gültigen 3G-Nachweis betreten (geimpft, genesen, getestet).
Besucher (Handwerker, Techniker, Postboten) benötigen einen aktuellen Test-Nachweis. Zulässige Tests sind PCR-Tests, PoC-Antigen-Tests und Selbsttests.
Bitte beachten Sie: Begleitpersonen und Besucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Nachweis über den Impf-, Genesen- oder Teststatus auf Verlangen vorzulegen. - Praxispersonal und Zahnärzte werden regelmäßig getestet
Wir testen uns regelmäßig und dokumentieren dies für das Gesundheitsamt. Zusätzlich gelten in der Praxis ohnehin sehr hohe Hygienestandards. Sie sind bei Ihrem Besuch bestens geschützt.
Haben Sie Fragen?
Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an unter 0345/550 68 90
Vielen Dank für Ihr Verständnis